Max Koch

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Kerstin Schröder

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WEG-Verwaltung - Welche Leistungen bieten wir Ihnen ganz konkret?

  • Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
  • Wir erstellen einen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr, über den die Gemeinschaft abstimmt.
  • Der Wirtschaftsplan ist die Grundlage für die Berechnung des monatlichen Wohngeldes. Wir kümmern uns um den Bankeinzug und die Überwachung der Zahlungen. Bei Unregelmäßigkeiten reagieren wir umgehend, um Schaden von der Gemeinschaft fernzuhalten.
  • Wir erstellen eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind für uns oberstes Gebot. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung - zur Verfügung.
  • Wir sorgen für die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung. Sollte aus wichtigem Anlass eine weitere Versammlung notwendig oder ratsam sein, entstehen der Gemeinschaft unsererseits keine zusätzlichen Kosten.
  • Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führen wir den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgen für eine ordnungsmäßige Niederschrift. Wir legen großen Wert auf ein detailierts Protokoll, um denjenigen, die nicht an der Versammlung teilnehmen können, möglichst viele Informationen über das Was und Weshalb zu geben, aber auch um für uns als Dienstleister einen Aufgabenplan direkt von der Gemeinschaft zu bekommen. Der Versand des Protokolls an Sie als Eigentümer ist selbstverständlich.
  • Wir sorgen für die Einhaltung der Hausordnung und erarbeiten auf Wunsch der Gemeinschaft eine auf die jeweiligen Belange zugeschnittene Hausordnung.
  • Wir betreuen und überwachen die Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft und schließen insbesondere die zwingend vorgeschriebenen Versicherungen für die Gemeinschaft ab und überprüfen die Versicherungssumme, um Unterdeckungen auszuschließen.
  • Wir übernehmen bestehende Giro- und Anlagekonten. Sollte dieses nicht möglich oder gewünscht sein, legen wir unter Berücksichtigung der Empfehlung der Gemeinschaft die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse getrennt von eigenem Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Auch hier legen wir größten Wert auf Unabhängigkeit und jeglicher Interessenkonflikt ist ausgeschlossen.
  • Wir führen die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen durch.
  • Wir richten für Sie eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von denjenigen für andere Eigentümergemeinschaften, ein.
  • Durch unsere persönliche Ortsanwesenheit und Mobilität (Entfernung Büro zu Ihrem Gebäude < 15 Minuten) und mit technischen Überprüfungen des Gemeinschaftseigentums durch Begehungen (mit dem Beirat) sorgen wir für die Werterhaltung und frühzeitiges Erkennen entstehender Schäden.
  • Wir arbeiten darauf hin, Klärung von technischen Problemen durch kostenfreie Angebotsabgabe von Fachfirmen herbeizuführen. Sollten besonders komplizierte Vorgänge den Einsatz von Sonderfachleuten (z.B. eines Architekten) erfordern, folgen wir gern der Empfehlung von Mitgliedern der Gemeinschaft oder sprechen unsere Wahl mit dem Beirat ab. Auch hier ist die Unabhängigkeit oberstes Gebot (keine „eigenen“ Fachleute!!).
  • Wir sprechen Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen aus und wirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit. Empfehlungen durch einzelne Eigentümer sind grundsätzlich erwünscht.
  • Wir klären die Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
  • Im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums leiten wir die erforderlichen Maßnahmen ein, holen mehrere Kostenvoranschläge ein und stimmen den Umfang der Maßnahmen mit dem Beirat ab.
  • Anderenfalls vergeben wir die Aufträge entsprechend den von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen.
  • Wir überwachen Termine bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen, und mahnen erforderlichenfalls Leistungsrückständige ab.
  • In dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden veranlassen wir Sofortmaßnahmen.
  • Wir übernehmen die Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
  • Wir führen den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange.
  • Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann.

Soviel also zum Leistungskatalog. Im persönlichen Gespräch stehen wir Ihnen gern Rede und Antwort.

Wir würden uns über eine sympathische Zusammenarbeit mit Ihnen sehr freuen.